Wer Musik in Medien wie Radio, Fernsehen, Internet
oder anderen Medienkanälen einsetzen oder auf Tonträgern
veröffentlichen will, ist verpflichtet, eine sogenannte GEMA- Anmeldung
schreiben, in der alle relevanten Angaben zu einem Musik-Stück gemacht
werden, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.
Die GEMA- Meldung enthält Angaben
zu Titel, Komponisten, Bearbeiter und Musikverlag
des Musik-Stückes. Grundsätzlich geht die GEMA
bei allen Werken, die in Medien gesendet oder auf Tonträgern
veröffentlicht werden, davon aus, dass es sich um GEMA-pflichtige
Musik handelt. Handelt es sich um GEMA-freie
Musik muss man das mit einem Freistellungsantrag anmelden und im Zweifelsfall
auch nachweisen.