Bei der Nutzung von Musik müssen eine Vielzahl juristischer Bedingungen beachtet werden und immer der Urheberrechtsschutz gewahrt bleiben, damit der Urheber
und andere an der Aufnahme beteiligte Personen die ihnen zustehende
Vergütung erhalten. Im Zweifelsfall sollte man sich immer um korrekte Musiklizenzen
für den jeweiligen Zweck bemühen.
Ist der Urheber der Musik Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA, muss man die Lizenz von ihr erwerben und die GEMA-Gebühren bezahlen, die davon abhängen, wo die Musik eingesetzt wird, wie vielen Personen sie zugänglich gemacht werden darf, oder zum Beispiel im Radio ausgestrahlt werden darf.
Bei unseren Lizenzmodellen können sie sich diese Mühe sparen, denn da wir nicht Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft sind, treffen Sie die Vereinbarungen über die Nutzung unserer Musikstücke direkt mit dem Urheber, daher zahlen Sie bei uns nur einmalig für einen Titel und das damit verbundene Nutzungsrecht, das an Ihre Anforderungen angepasst ist.