Dies ist so gut wie immer der Fall, da die Komponisten über die GEMA die ihnen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Gebühren für die Verwendung ihrer Musik einziehen können. Jeder Gewerbetreibende muss Gebühren an die GEMA abführen, wenn er Musik abspielt oder ein Radio in seinen Räumlichkeiten laufen läßt, denn Urheberrechtlich geschützt ist jedes künstlerische Werk.