"Musik-Verwertungsgesellschaft"

Verwertungsgesellschaften sind Einrichtungen, die stellvertretend für ihre Mitglieder die Verwertungsrechte für schöpferische Werke verwalten und durchsetzen. In Deutschland existieren neben der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) die VG (Verwertungsgesellschaft Wort), VG Bild (Verwertungsgesellschaft Bild), Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) oder die Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition).

Die GEMA vertritt und verwaltet die Verwertungsrechte für musikalische Werke. Der Vorteil für die Urheber ist, dass sie sich nicht selbst um die Verwertung ihrer künstlerischen Produkte kümmern müssen. Für jede Aufführung ihres Werks in der Öffentlichkeit, zum Beispiel die CD-Wiedergabe in einer Kneipe hat er Anspruch auf eine Vergütung. Dies wird geregelt, in dem der Kneipenwirt bevor er die CD spielen darf eine GEMA-Anmeldung ausfüllen und die fälligen GEMA-Gebühren zahlen muss.

Bei GEMA-freier Musik ist dies nicht der Fall, da hier der Käufer mit Erwerb des Stücks vom Produzenten ein Verwertungsrecht erhält. Unser GEMA-freies Musikarchiv besteht aus hunderten GEMA-freien Musikstücken. Siehe auch Musik-produktion

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