Verwertungsgesellschaften sind Einrichtungen, die stellvertretend für ihre Mitglieder die Verwertungsrechte für schöpferische Werke
verwalten und durchsetzen. In Deutschland existieren neben der GEMA
(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
die VG (Verwertungsgesellschaft Wort), VG Bild (Verwertungsgesellschaft
Bild), Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL),
die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) oder die Verwertungsgesellschaft
Musikedition (VG Musikedition).
Die GEMA vertritt und verwaltet die Verwertungsrechte
für musikalische Werke. Der Vorteil für die
Urheber ist, dass sie sich nicht selbst um die Verwertung
ihrer künstlerischen Produkte kümmern müssen. Für jede Aufführung
ihres Werks in der Öffentlichkeit, zum Beispiel die CD-Wiedergabe in einer
Kneipe hat er Anspruch auf eine Vergütung. Dies wird geregelt, in dem der
Kneipenwirt bevor er die CD spielen darf eine GEMA-Anmeldung
ausfüllen und die fälligen GEMA-Gebühren
zahlen muss.