Als Lizenzfreie Musik (Lizenz-freie Musik), wird fälschlicherweise
oft Musik, die keiner Verwertungsgesellschaft
( z.B. Gema, SUISA, BMI,
Ascap ) unterliegt, bezeichnet.
Eigentlich nennt man solche Musik aber GEMA-freie
Musik, bei dieser fallen keine Gebühren für eine Verwertungsgesellschaft
bei öffentlicher Aufführung an. Das Nutzungsrecht für GEMA-freie
Musik erwirbt man meist direkt vom Anbieter oder Komponisten,
der Kaufpreis beinhaltet meist das Recht - also die Lizenz - , die Musik
für spezielle Zwecke einzusetzen.