Als Werk bezeichnet man individuelle geistige Schöpfungen
der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die urheberrechtlich geschützt sind. Dies ist der Fall, wenn eigene Ideen
und eine individuelle schöpferische Leistung erkennbar ist. Der Urheber eines Werkes ist automatisch Inhaber des Urheberrechts , das weder übertragen werden, noch gegen Bezahlung oder aus eigenem Willen an andere Personen abgetreten werden kann. Zur Wahrung und Verwaltung der Vervielfäligungs und Verwertungsrechte für sein Werk kann der Künstler diese an eine Verwertungsgesellschaft abtreten. Das Nutzungsrecht muss dann von dieser erworben werden und für jede Nutzung eine Lizenzgebühr entrichtet werden, die dann von der Verwertungsgesellschaft an den Schöpfer des Werkes weitergeleitet wird.