Wenn ein Sample eine gewisse Gestaltungshöhe/Identifikation
erreicht hat, wird Sample Clearing benötigt. Dabei meint man mit
Sample ein eher kurzes Geräusch,
bzw. einen kurzen Auschnitt aus einem musikalischen Gesamtwerk.
Sample Clearing bedeutet, die Rechte für
diesen Ausschnitt einzuholen. Stellt das Sample eine
Melodie dar, die eine schützbare Gestaltungshöhe erreicht, ist diese urheberrechtlich
geschützt. Ausserdem müssen in jedem Fall die Leistungsschutzrechte
gewährt sein, diese beziehen sich auf die Aufnahme und liegen bei der Plattenfirma
bzw. dem Verlag. Eine Möglichkeit, diese zu
umgehen liegt darin, ein geschützes Sample "gecleared"
einfach neu einzuspielen bzw. aufzunehmen. In diesem Fall muss gegebenenfalls
nur die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden,
falls eine schützbare Melodie vorliegt. (sprich ersetzt).
Sollten Sie weitere rechtliche Fragen bezüglich Samples und Aufnahmehaben,
können Sie sich jederzeit an uns wenden.