Verwertungsgesellschaften sind Einrichtungen, die stellvertretend für
ihre Mitglieder die Verwertungsrechte für schöpferische Werke
verwalten und durchsetzen. In Deutschland existieren neben der GEMA
(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
die VG Wort (VerwertungsgesellschaftWort), VG Bild (Verwertungsgesellschaft
Bild), Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL),
die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) oder die Verwertungsgesellschaft
Musikedition (VG Musikedition).
Die GEMA vertritt und verwaltet die Verwertungsrechte
für musikalische Werke . Der Vorteil für
die Urheber ist, dass sie sich nicht selbst um die
Verwertung ihrer künstlerischen Produkte kümmern müssen. Für jede
Aufführung ihres Werks in der Öffentlichkeit, zum Beispiel die CD-Wiedergabe
in einer Kneipe hat er Anspruch auf eine Vergütung. Dies wird geregelt,
in dem der Kneipenwirt bevor er die CD spielen darf eine GEMA-Anmeldung
ausfüllen und die fälligen GEMA-Gebühren
zahlen muss.