"Leistungsschutzrechte"

Jedes musikalische Werk ist urheberrechtlich geschützt. Der Urheber kann dieses Recht nicht übertragen und anderen Personen überlassen. Darüber hinaus ist jede Musik-Aufnahme auch leistungsschutzrechtlich geschützt. Der Musik-Verlag hat das Recht an dem vorliegenden Tonträger und der Produktion, ausserdem ist die Leistung aller an der Aufnahme beteiligter Musiker geschützt. Dies ist wichtig, wenn man z.B. Geräusche, bzw. einen kurzen Auschnitt aus einem musikalischen Gesamtwerk samplen will.

Hier gibt es jedoich die Möglichkeit eines Sample Clearings , wo es gilt, die Rechte für diesen Ausschnitt einzuholen. Stellt das Sample eine Melodie dar, die eine schützbare Gestaltungshöhe erreicht, ist auf jeden Fall die Erlaubnis des urhebers einzuholen. Auch wenn das Sample nicht urheberrechtlich schützbar ist, muss der Verlag und alle Interpreten um Erlaubnis gefragt werden, was u.U. ziemlich teuer werden kann. Eine Möglichkeit, dies zu umgehen liegt darin, ein geschützes Sample "gecleared" einfach neu einzuspielen bzw. aufzunehmen.

Sollten Sie weitere rechtliche Fragen bezüglich Samples und Aufnahmehaben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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