"Musik- Vervielfältigung"

Die Vervielfältigung von Musik meint ursprünglich die Vervielfältigung von Tonträgern. Das Recht dazu liegt grundsätzlich in der Hand des Urhebers. Da die Vervielfältigung der Tonträger und deren Vertrieb meist durch einen Musikverlag oder eine Plattenfirma übernommen wird, tritt der Urheber das Vervielfältigungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMAab.

An dem Verkauf der einzelnen Tonträger verdient der Urheber seinen vertraglich vereinbarten Anteil sowie die Ausschüttung der GEMA-Gebühren nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel.

Die möglichkeit der Digitalen Kopie und der damit möglichen Vervielfältigung und Verbreitung von Musik im Internet (Download) hat eine Reihe weiterer rechtlicher Konsequenzen und Fragen mit sich gebracht. Da nicht jeder Anbieter von Musik im Internet auch das Vervielfältigungsrecht besitzt sind viele Musik-Downloads-Anbieter illegal.

Bei uns kaufen Sie ihre Musik direkt vom Produzenten und erhalten je nach Verwendungszweck das Nutzungs- und gegebenenfalls auch Vervielfältigungsrecht, ohne weitere Gebühren an eine Verwertungsgesellschaft abtreten zu müssen.

Hier gehts zurück zum Glossar.

AGB   Datenschutz   Glossar   Impressum   Lizenzen   Sitemap   Online: 42