Als Musikverlag bezeichnet man alle Unternehmen, die Musik verbreiten, sowohl in Notenform, durch die Veröffentlichung von Songtexten oder durch die Veröffentlichung von Tonträgern. Zwischen dem Urheber der Musik und dem Verlag besteht eine Vereinbarung über die Verwertungs- und Nutzungsrechte, die der Verlag von dem Künstler benötigt, um dessen Werke zu vertreiben. Um die Verwertung der Rechte sowie der Veröffentlichung und Aufführung der Musik zu regeln sind beide meist Mitglied der GEMA.