Musik-Bearbeitung meint einerseits die direkte Arbeit am Notenmaterial, also das Verändern z.B. des Arrangements, der Instrumentierung, der Rhythmik oder Harmonik.
Diese Bearbeitung wird heutzutage durch moderne Computersoftware zur Musik-Bearbeitung enorm erleichtert. Bei diesen Bearbeitungen muss immer das Urheberrecht des ursprünglichen Komponisten gewährleistet sein, deshalb sind einige juristische Fragen zu klären, wenn eine unabhängige eigenständige künstlerische Leistung in der Bearbeitung erkennbar ist, kann auch die Bearbeitung als geschütztes künstlerisches Werk bei einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA angemeldet werden. Natürlich ist dafür vor allem anderen die Zustimmung des eigentlichen Urhebers erforderlich.
Anderseits wird damit heute häufig die tontechnische Bearbeitung einer Aufnahme gemeint, die Optimierung des Frequenzgangs, Rausch- oder Knackserentfernung und Mastering.