"GEMA-Gebühren"

Wird ein Musik Stück im Radio, Fernsehen, in Podcasts oder auf andere Art und Weise öffentlich zu Gehör gebracht, erhebt die GEMA dafür verschiedene GEMA-Gebühren.

Für die Verwertung musikalischer Werke sind Gebühren an den Urheber zu zahlen. Diese Gebühren zieht die GEMA in Deutschland stellvertretend für den Urheber ein. Die Einnahmen aus den GEMA-Gebühren werden über einen Verteilerschlüssel, der sich aus der Anzahl der angemeldeten Kompositionen ergibt, an die Urheber weitergegeben. Die GEMA fordert für jede Gelegenheit eine spezielle GEMA-Anmeldung, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen orientiert. Für jede geplante Aufführung GEMA-pflichtiger Musik muss eine GEMA-Anmeldung ausgefüllt werden und die Gebühr entrichtet werden. Lediglich durch die Verwendung GEMA-freier Musik kann man dieser Verpflichtung entgehen.

Unser GEMA-freies Musikarchiv enthält ausschliesslich GEMA-freie Musik, die Verwendung ist also ohne GEMA-Gebühren möglich und mit dem Erwerb eines Titels aus unserer Musik-Datenbank erhalten Sie die entsprechenden Verwertungsrechte.

Hier gehts zurück zum Glossar.


AGB   Datenschutz   Glossar   Impressum   Lizenzen   Sitemap   Online: 85