Wird ein Musik Stück im Radio, Fernsehen, in
Podcasts oder auf andere Art und Weise öffentlich
zu Gehör gebracht, erhebt die GEMA dafür verschiedene GEMA-Gebühren.
Für die Verwertung musikalischer Werke sind Gebühren an den Urheber
zu zahlen. Diese Gebühren zieht die GEMA in Deutschland
stellvertretend für den Urheber ein. Die Einnahmen
aus den GEMA-Gebühren werden über einen Verteilerschlüssel, der sich aus
der Anzahl der angemeldeten Kompositionen ergibt, an die Urheber weitergegeben.
Die GEMA fordert für jede Gelegenheit eine spezielle GEMA-Anmeldung,
die sich an den jeweiligen Bedürfnissen orientiert. Für jede geplante Aufführung
GEMA-pflichtiger Musik muss eine
GEMA-Anmeldung ausgefüllt werden und die Gebühr entrichtet werden.
Lediglich durch die Verwendung GEMA-freier
Musik kann man dieser Verpflichtung entgehen.
Unser GEMA-freies
Musikarchiv enthält ausschliesslich GEMA-freie Musik, die Verwendung ist also ohne GEMA-Gebühren möglich und mit dem Erwerb eines Titels aus unserer Musik-Datenbank erhalten Sie die entsprechenden Verwertungsrechte.