Der Urheber
ist
der Schöpfer und damit geistiger Eigentümer eines Werkes.
Das Urheberrecht und das damit verbundene geistige Eigentum ist weder übertragbar noch veräußerbar.
Der Urheber kann es auch nicht, wie oft behauptet wird, an andere Personen überlassen. Lediglich die Verwertungsrechte kann er an andere Personen oder Gesellschaften weiter geben. Häufig tritt er diese zum Beispiel an eine Verwertungsgesellschaft (GEMA, GVL), diese überwacht und regelt die Nutzung der Werke und leitet die daraus entstehenden Lizenzgebühren an ihn weiter.
Bei GEMA-freier Musik erwirbt man das Nutzungsrecht für eine Komposition nicht von einer Verwertungsgesellschaft, sondern direkt vom Urheber, was den Vorteil hat, dass man nur einmalig für die Lizenz bezahlen muss, die im Kaufpreis des Musikstücks enthalten ist.